kosten
Höhe der Vergütung
Für die stationäre Pflegeleistungen einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung beträgt der Pflegesatz in der
| Pflegestufe | Heimentgelt pro Tag |
| 0 | 22,09 € |
| 1 | 35,37 € |
| 2 | 51,28 € |
| 3 | 67,78 € |
Für Pflegebedürftige, die nach § 43 Abs. 3 SGB XI als Härtefälle anerkannt sind, beträgt der nach § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB XI anerkennungsfähige Zuschlag zu vorgenanntem Pflegesatz der Pflegeklasse III 9,20 Euro.
Das von den Pflegebedürftigen zu tragende tägliche Entgelt beträgt:
Für Unterkunft: 14,33 €
Für Verpflegung: 11,04 €
Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sondenernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.
Sofern öffentliche Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen einer Pflegeeinrichtung gewährt werden (§ 82 Abs. 5 SGB XI),
sind diese Betriebskostenzuschüsse von der oben angegebenen Pflegesatzvergütung abzuziehen. Die Pflegeeinrichtung unterrichtet unverzüglich die Kostenträger über die aktuelle Höhe und jegliche Veränderungen dieser öffentlichen Zuschüsse.
Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung
Die Kosten der Ausbildung in der Altenpflege sind in der Vergütung nach Ziffer 1 in Höhe von durchschnittlich 0,35 €
je Berechnungstag enthalten.
Gültigkeit
Obige Vergütungen gelten ab 01.01.2010 und gelten bis zum 31.12.2010. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes gilt diese Vergütung bis zum In-Kraft-Treten einer Neuen weiter.
Investitionsaufwendungen
Abweichend von obigem Zeitraum sind folgende Investitionsaufwendungen für den Zeitraum vom
01.01.2011
bis 31.12.2012 festgestellt worden:
| Mehrbettzimmer | |
| Täglich: 14,32 € | Monatlich: 435,61 € |
| Einbettzimmer | |
| Täglich: 15,44 € | Monatlich: 469,68 € |
Hier können Sie sich unsere aktuelle Preisliste 2011
als PDF-Datei herunterladen.




